Unsere Deckbedingungen


Liebe Züchterinnen und Züchter!

Folgende Bedingungen gelten bei den Bedeckungen durch unsere Hengste, die im Natursprung decken .

1. Allgemeines

1.1. Für alle bei uns im Programm angebotenen Deckhengste gelten verbindlich die nachfolgenden Deck- und Nutzungsbedingungen.

1.2. Das Deckgeld ist vor dem ersten Sprung fällig. Die Zahlung des Deckgeldes berechtigt zur Inanspruchnahme des jeweiligen Hengstes innerhalb einer Saison; vom 01.12. eines Jahres bis zum 31.10. des folgenden Jahres.

Ausnahmen:

1.2.1. Bei Turnier- oder Showeinsätzen des Hengstes kann nicht auf seine Inanspruchnahme bestanden werden; hier muß ggf. die nächste Rosse der Stute genutzt werden. Der Hengsthalter wird sich jedoch auch bei auswärtigen Einsätzen des Hengstes bemühen, den Hengst so schnell wie möglich wieder zur Verfügung zu stellen.

1.3. Für Stuten , die nicht aufgenommen haben, werden bei erneuter Bedeckung derselben Stute im nächsten Jahr 40% des im Vorjahr gezahlten Deckgeldes angerechnet.

1.4. Innerhalb einer Saison kann die Stute bis Saisonende so lange nachgedeckt werden, bis sie aufgenommen hat; ohne erneut die Decktaxe bezahlen zu müssen.



Informationen: Warum Tupferproben?


Die Tupferprobe bei der Stute muss vor der Bedeckung durchgefuehrt werden.

Jede Stute muss eine Tupferprobe haben.

In allen Fällen ist immer im Interesse des Stuten -und Hengstbesitzers eine bakteriologische und klinische Untersuchung um Ansteckungen zu vermeiden. So kann auch eine Maidenstute Keime fuehren!

Die Tupferprobe gilt fuer 2 Rosseperiode, rosst die Stute oefter als zwei Mal oder zeigt sie Ausfluss, ist eine erneute Untersuchung unbedingt erforderlich.

Stuten die in einer Saison guest geblieben sind, sollten unbedingt am Ende der Saison kontrolliert werden und dann ggf. fruehzeitig behandelt werden, bevor sie ggf. unbemerkt durch Keime schlimmstenfalls unfruchtbar werden koennen.




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